News

Digitalisierung vs. Konformität?

Digitalisierung wird als die nächste große Ära in der Industrie und Unternehmens-IT bezeichnet. Mit ihr werden und müssen sich bestehende Geschäftsmodelle ändern bzw. werden komplett neue Geschäftsmodelle entstehen. Die Bundesregierung hat konkrete Pläne für die Förderung der Digitalwirtschaft, so sollen z.B. 50 Mio EUR für das Projekt „Smart Service Welt“ bereitgestellt und die Finanzierungsbedingungen für Startups verbessert werden. Insgesamt sollen bis 2017 fast eine halbe Mrd EUR an Fördergeldern für die Digitalwirtschaft bereitgestellt werden.

Herausforderungen der Digitalisierung

Mit dem Ausbau der Netze, Angeboten in der Cloud und der zunehmenden technischen Integration vom Anbieter bis zum Kunden sind neue Herausforderungen verbunden. Insbesondere aufgrund der jüngsten Vorkommnisse werden die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz eine noch größere Rolle spielen als bisher. Darüber hinaus sind besondere Anforderungen an die IT aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Perspektive zu beachten, zu nennen wären insbesondere:

> die Fachgutachten des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) i.V.m. der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Fachausschusses Informationstechnologie (FAIT) beim IDW zu den „Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie“ (IDW RS FAIT 1), sowie

> die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ mit dem dazu ergangenen Begleitschreiben des Bundesministers für Finanzen vom 14. November 2014 (ehemals GoBS und GDPdU).

Nicht immer sind den Unternehmen die vorgenannten Regularien bekannt und oft bewegen sich KMU auf einem schmalen rechtlichen Grat in Bezug auf die Ordnungsmäßigkeit ihrer Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie. Insbesondere auch Hersteller von Software zur Abbildung von Geschäftsprozessen könnten stärker von einer Zertifizierung ihrer Programme profitieren und diese als Verkaufsargument nutzen.

Wer profitiert von unseren Leistungen?

Unsere Dienstleistungen sind branchenneutral und richten sich insbesondere an Kanzleien / Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, Hersteller kaufmännischer Software, KMU und mittelständige Finanzinstitute.

Kanzleien / Wirtschaftsprüfer / Steuerberater stehen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung aufgrund der zunehmenden fachlichen Komplexität und immer stärkeren EDV-Durchdringung aller Geschäftsprozesse mehr denn je vor großen Herausforderungen. Mit dem Testat bescheinigt der Prüfer seinem Mandanten auch die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung in Bezug auf das dem Rechnungswesen zugrundeliegende EDV-System. Hier sind die fachlichen Grenzen bei der Beurteilung der Angemessenheit des internen Kontrollsystems schnell erreicht. Im Rahmen einer IT-Systemprüfung unterstützt ITBC² den Berufsstand als Sachverständiger gem. IDW PS 322 und schafft somit mehr Sicherheit bei der Feststellung des Jahresabschlusses.

Hersteller kaufmännischer Software stehen heute immer wieder vor der Fragestellung ihrer Kunden nach einem Zertifikat, welches die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei sachgerechter Nutzung ihres Programms bescheinigt. Diese Fragestellung gehört heutzutage zum Standardprüfungsumfang jeder Jahresabschlussprüfung. Software mit einem Zertifikat lässt sich somit wesentlich besser verkaufen, da dies einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil bedeutet.

KMU konzentrieren sich erfahrungsgemäß in erster Linie auf ihr Kerngeschäft und sehen die IT nicht in jedem Fall als Wettbewerbsfaktor, so dass diese oft nicht den nötigen Stellenwert besitzt. Darüber hinaus sind die IT-Mitarbeiter oft so stark in das Tagesgeschäft eingebunden, dass wenig Zeit für Sonderthemen oder Innovationen zur Verfügung steht. Der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel betonte auf dem achten IT-Gipfel in Hamburg „Wenn 70 Prozent des Mittelstands bei einer Umfrage sagen, IT betrifft sie nicht vorrangig, ist das besorgniserregend.“

Mittelständige Finanzinstitute haben wie ihre größeren Mitbewerber besondere aufsichtsrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen (z.B. Basel I - III, MaRisk). Die Umsetzung bzw. deren Berücksichtigung ist durch den Vorstand der Institute sicherzustellen und wird meist an die Stabstelle Revision delegiert. Diese hat in vielen Fällen wenig bis kein Know-how um insbesondere die IT-Anforderungen aus § 25a KWG i.V.m. MaRisk zu beurteilen, so dass in diesem Umfeld oft erfahrene externe IT-Revisoren diese Lücke schließen.

Unser Dienstleistungsspektrum, Ihr Nutzen!

Aufbauend auf den zuvor benannten Herausforderungen der Digitalisierung und in Abhängigkeit der Zielgruppe bieten wir folgende Dienstleistungen an:

> IT-Systemprüfung / Sachverständigengutachten im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen in Anlehnung an IDW PS 330 i.V.m. IDW RS FAIT 1

> Zertifizierung kaufmännischer Softwareprodukte bei Herstellern in Bezug auf Konformität mit handels- und steuerrechtlichen Anforderungen in Anlehnung an IDW PS 880

> Qualitätssicherung von Einführungsprojekten kaufmännischer Software bei KMU in Bezug auf Konformität mit handels- und steuerrechtlichen Anforderungen in Anlehnung an IDW PS 850

> IT-Revision bei mittelständigen Finanzinstituten in Anlehnung an § 25a KWG i.V.m MaRisk

> Externer Datenschutzbeauftragter in Anlehnung an das BDSG und der Datenschutzgesetze der Bundesländer

> Schutzbedarfsanalyse in Anlehnung an die Anforderungen des BSI

> IT-Risikoanalyse in Anlehnung an M_o_R

16.04.2015